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allgemeine Informationen über Gutachten - Sachverständigenbüro Haustein

Was ist ein Gutachten?

Gutachten werden zu Rechts- und Sachfragen erstellt.

Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines Sachverhaltes oder auch die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.

Gutachten zu Sachfragen sind begründete Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen.

Gutachten müssen für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein.

Ein Gutachten enthält die Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf.

Arten von Gutachten

Gutachten werden nach Auftragsgegenstand und Auftragsgeber unterteilt. Es gibt Das gemeinsame Ziel aller Gutachten ist die prüfbare Erledigung der Aufgabe und deren zugehöriger Fragestellung in schriftlicher Form.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung. Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt. Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Verwendung finden. Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine Beurteilung über die streitige Sache abzugeben. Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten. Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

Im Strafprozess ist die rechtliche Grundlage die Strafprozessordnung (StPO). Somit fallen beispielsweise nicht autorisierte Datenmanipulationen oder besondere Benutzeraktivitäten in den meisten Fällen in den Bereich der Strafprozessordnung. Im Zivilprozess bildet die Zivilprozessordnung (ZPO) die rechtliche Grundlage. Hierzu zählt beispielsweise die Schadenbewertung oder die Feststellung von Fehlfunktionen in Hard- und Softwarekomponenten.

Privatgutachten

Die private Sachverständigentätigkeit hat nicht nur bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen eine erhebliche Bedeutung, sondern auch bei der Beratungs-, Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie der Erteilung von Bescheinigungen gegenüber jedermann. Privatgutachten werden von einzelnen Personen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie oftmals auch durch Rechtsanwälte beauftragt.

Privatgutachten werden als Parteigutachten in Gerichtsverfahren eingebracht und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach gefestigter Rechtsprechung dürfen Privatgutachten durch das Gericht nicht unbeachtet bleiben, sondern müssen durch das Gericht gewürdigt werden, auch wenn sie zivilprozesslich als Parteivortrag und nicht als Beweismittel gelten. Parteigutachten gelten als fachlich qualifizierter Parteivortrag. Sollte im Verfahren ein gerichtliches Gutachten erforderlich sein, hat auch der gerichtlich beauftragte Sachverständige das Privatgutachten zu würdigen und sich kritisch mit diesem auseinanderzusetzen.

Privatgutachten sind nach §91 ZPO erstattungsfähige Kosten, wenn sich das Privatgutachten im Prozess als für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung als notwendig erweist. Regelmäßig werden Parteigutachten angefertigt um die eigene Rechtsposition zu stärken oder um vor Gericht "Waffengleichheit" herzustellen. Die Honorare für Privatgutachten werden individuell und frei vereinbart. Üblicherweise wird hier der tatsächliche Aufwand abgerechnet. Auch Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten oder Tages- bzw. Wochenpauschalen sind möglich. Privatgutachten werden unter anderem benötigt zur:

Schiedsgutachten

Rein äußerlich ist das Schiedsgutachten ein Gutachten wie jedes andere. Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse nicht anders als der Privat- oder Gerichtsgutachter. Während Privat- und Gerichtsgutachten jedoch lediglich eine - für den privaten und richterlichen Auftraggeber unverbindliche - Entscheidungshilfe sind, legt der Schiedsgutachter im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat, also beispielsweise:

Kommt es später zwischen den Parteien zu einem Rechtsstreit über diese Fragen, so ist der Richter in diesem Rechtsstreit grundsätzlich ebenfalls an die Feststellungen des Schiedsgutachters gebunden. Rechtsgrund für die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens ist das in der Schiedsgutachtenabrede (privatrechtlicher Vertrag) vorweg zum Ausdruck gebrachte Wille der Parteien, sich dem zu erstattenden Schiedsgutachten zu unterwerfen.

Gefälligkeitsgutachten

Ein Gutachten, das aus sentimentaler Zuwendung oder gegen eine Vergünstigung eine parteiliche und einseitige Aussagen macht, die ein sachverständiger Dritter nicht so sehen wird. Ein Gefälligkeitsgutachten ist nicht verkehrsfähig.

Es kommt oft vor, dass eine Partei, die in einem korrekten Gutachten schlecht wegkommt, dieses als Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Gegenseite diffamiert.

Gemeinschaftsgutachten

Der Begriff kommt bei wissenschaftlichen Gutachten vor, die von Instituten für Regierungen verfasst werden. Teilbereiche werden selbstständig von bestimmten Sachverständigen ausgeführt und von anderen koordiniert und zusammengefasst.

Es ist in keinem Falle zulässig, dass ein Gutachten aus einer diffusen Gemeinschaft heraus entsteht, ohne dass die Aussagen einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Hauptgutachten und Ergänzungsgutachten

Bei Auseinandersetzungen um große Projekte werden Hauptgutachten vergeben und je nach Verlauf der Auseinandersetzungen können Ergänzungsgutachten zur Beleuchtung von besonderen Teilbereichen oder Beantwortung von neu aufgeworfenen Fragen beauftragt werden. Der Hauptgutachter sollte schon vorab Anschlussstellen für vertiefende Gutachten legen. Die Ergänzungsgutachter müssen sich entsprechend an das Hauptgutachten anschließen.
Quelle: https://www.modal.de/wissensdatenbank/gutachten-definition/ und https://www.modal.de/wissensdatenbank/arten-von-gutachten/

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