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unsere Fachbereiche - Sachverständigenbüro Haustein

Schäden an Gebäuden

Das Sachgebiet umfasst den gesamten Bereich der Bauschadensthematik am Gebäude. Es erfolgt eine Analyse von aufgetretenen Schäden, die Bewertung von Mängeln, Quotelung von Verantwortlichkeiten sowie die Feststellung von Schadensursachen.

Nasse Wände, feuchte Keller und Schimmelbefall in Folge von Wässerschäden durch Rohbrüche, Undichtigkeiten oder falsches Heiz- und Lüftungsverhalten können an Bauteilen und Immobilien schnell zu substanzzerstörenden und gesundheitsproblematischen Schäden führen. Um eine fortschreitende Ausbreitung und kostspielige Folgeschäden zu vermeiden, ermitteln wir Sachverständiger die Schadenursache(n) und geben Empfehlungen für eine fachgerechte Beseitungung.

  • Ursachenermittlung von Schimmelpilzschäden
  • Klärung von Fogging und Geruchsbelastungen
  • Untersuchungen von Abdichtungsmängeln an Bauwerken
  • Erstattung von Gutachten zu Dach- und Fassadenschäden
  • Ursachenermittlung von Nässe- und Feuchteschäden, Wasserschäden
  • Feststellungen zu Rissbildungen
Ursachenermittlung von Schimmelpilzschäden

Holz- und Bautenschutz

Das Sachgebiet wird insbesondere durch Schäden an Holzbauteilen, den Schimmelpilzbefall und bauphysikalische Sachverhalte geprägt. Sowohl der Alt- als auch der Neubau sind Gegenstand von holz- und bautenschutztechnischen Fragestellungen.

Durch einen optimalen Holz- und Bautenschutz werden Gebäude dauerhaft geschützt oder erhalten. Eine bautenschutzgerechte Planung und Ausführung sowie eine zweckentsprechende Nutzung und Instandhaltung von Bauwerken sind die entscheidende Voraussetzung für die Qualität und Dauerhaftigkeit von Bauwerken und baulichen Anlagen.

  • Erstattung von Holzschutzgutachten
  • Pilz- und Schadinsektenbestimmung
  • Überprüfung zum chemischen Holzschutz an Neu- und Altholz
  • Sonderverfahren (z. B. Heißluft gegen Echten Hausschwamm)
  • Monitoring von Schadorganismen, Fallensysteme und Diagnostik
  • Gütesortierung von Holz (Holzqualität)
Erstattung von Holzschutzgutachten

Bausubstanzuntersuchung

Die Bausubstanzuntersuchung ist ein wichtiger Eckpfeiler in der Gebäudesanierung und -modernisierung. Einen Schwerpunkt stellt die Feuchte- und Salzanalyse am Mauerwerk dar.

Die Ergebnisse der Bausubstanzuntersuchung helfen dabei, den Abriss oder die Sanierung zu planen. Nur durch fachkundige Untersuchung der Bausubstanz im Vorfeld kann das Risiko von unliebsamen finanziellen Überraschungen während des Rückbaus minimiert werden.

  • Bauzustandsuntersuchungen am Mauerwerk
  • Feuchte- und Salzanalysen
  • Beschichtungen auf Holz
  • Bauzustandsanalysen zum Holzzustand im Altbau und in der Denkmalpflege
  • Bau- und Werkstoff Holz (z. B. Fußboden, Fenster, Türen)
  • Endoskopische und apparative Untersuchungen
Bauzustandsuntersuchungen am Mauerwerk

Beweissicherungen

Aufgabe der Beweissicherung ist die Feststellung des IST-Zustandes an baulichen Anlagen und Freiflächen, die von den Einwirkungen einer Baumaßnahme betroffen sein können. Die Beweissicherung hat vor allem das Ziel, für die am Bau Beteiligten und Dritte Rechtssicherheit zu schaffen sowie Streitigkeiten und Imageschäden zu vermeiden.

Beweissicherungsgutachten dienen also zur Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Vermeidung von unbegründeten Regressanforderungen im Nachgang zu Bauvorhaben und zur Dokumentation von Baumängeln vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.

selbstständiges Beweissicherungsverfahren

Consulting

Neben der Untersuchung von Holzschäden und der Erstellung von Gutachten beraten wir auch Firmen und Privatpersonen hinsichtlich der Qualität von Dienstleistungen und Bauobjekten bundesweit. Wir stellen sicher, dass die Leistung mangelfrei ist: Zum einen begleiten wir Sonderverfahren, zum anderen bieten wir eine Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an, um eventuelle Gewährleistungsmängel zu finden. Eine Beratung kann vor bösen Überraschungen schützen!

Das Sachverständigenhonorar ist im Vergleich zum Gesamtwert der Leistung eher gering und wird sich deshalb mit Sicherheit bezahlt machen.

  • Ankaufberatungen
  • Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
  • Feststellung von Gewährleistungsmängeln
  • Beratung von Eigentümergemeinschaften
  • Bewertung von Qualitätsabweichungen
  • Beurteilung nach den allgemnein anerkannten Regeln der Bautechnik
Ankaufberatungen

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